LEITFADEN FÜR AGENTUREN & SPRACHSCHULEN

Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte: der Ablauf.

Wer Pflegekräfte aus Drittstaaten nach Deutschland begleitet, führt sie durch ein Verfahren mit zwei Stufen, 16 zuständigen Landesbehörden und unterschiedlichen Regeln für Unterlagen. Hier ist der Ablauf, der in allen Bundesländern gleich ist, und wo die Länder abweichen.

  1. 01

    Zwei Stufen, überall

    Jedes Bundesland trennt das Verfahren: Zuerst wird die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung festgestellt, danach wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ erteilt. Für beide Stufen gelten eigene Unterlagen und Gebühren, in Nordrhein-Westfalen sogar unterschiedliche Stellen.

    § 40 PflBG
  2. 02

    Gutachten oder Verzicht

    Standard ist die Prüfung anhand der Unterlagen. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, folgt eine Ausgleichsmaßnahme: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang. Die Pflegekraft kann aber auch endgültig auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt in die Ausgleichsmaßnahme gehen. Das spart das Gutachten und dessen Kosten, ist aber eine Entscheidung mit Folgen, über die die Behörde aufklären muss.

    § 40 Abs. 3a PflBG
  3. 03

    Welches Bundesland zuständig ist

    Die Berufserlaubnis gilt später bundesweit, die Antragstellung aber nicht frei wählbar. Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verlangen den Nachweis, im Land arbeiten zu wollen. Schleswig-Holstein nimmt Anträge aus dem Ausland an, mit einer Zusage des Arbeitgebers unter den ersten Unterlagen. Planen Sie das Bundesland vom Arbeitgeber her.

  4. 04

    Unterlagen: jedes Land hat eigene Regeln

    Kopien, Beglaubigungen und Übersetzungen sind Landessache. Niedersachsen will nur einfache Kopien und vernichtet eingereichte Unterlagen nach der Erfassung. Nordrhein-Westfalen akzeptiert Übersetzungen nur vom Original oder von einer in Deutschland beglaubigten Kopie. Berlin lehnt Übersetzungen aus Drittstaaten ab. Wer diese Unterschiede nicht kennt, bekommt Nachforderungen und verliert Monate.

    Agenturen können in mehreren Ländern im Auftrag einreichen: Die Formulare in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen enthalten eine Vollmacht mit Feldern für ein Unternehmen. Berlin bietet diesen Weg nicht.

  5. 05

    Deutsch: B2, aber erst später

    Wo die Länder ein Niveau nennen, ist es B2. Der Sprachnachweis wird aber erst vor der Berufserlaubnis verlangt, nicht beim Antrag auf Gleichwertigkeit. Anerkennung und Sprachkurs können also parallel laufen. Mit einer Anerkennungspartnerschaft ist die Einreise schon ab A2 möglich; bis zur Berufserlaubnis arbeitet die Pflegekraft dann als Hilfskraft.

    § 16d Abs. 3 AufenthG
Wie NurseBridge dabei hilft

NurseBridge kennt die Checklisten aller 16 Bundesländer, prüft jeden Fall dagegen und fragt fehlende Unterlagen bei der Pflegekraft an. Anerkennungsanträge für NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Baden-Württemberg werden aus dem bestätigten Profil befüllt. Was eingereicht wird, entscheidet Ihr Team.

QUELLEN § 40 PflBG · § 16d AufenthG · BIBB Anerkennungs-Finder

Rechtsstand geprüft: 2026-07. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Gesetze und die zuständige Behörde.

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